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Ausnahmeregelung Lkw Fahrverbot auf der B 18
Zufahrt zur Fa. Bichler Transporte (Ladetätigkeit) ist jederzeit gestattet.
Laut Verordnung der NÖ-Landesregierung vom 4. März 1994 (Zahl 1/7-A-355/93) wurde eine Ausnahmegenehmigung für die Zufahrt auf der B 18 zu unserer Recycling-Waschstrasse für LKWs und Busse in 3163 Rohrbach bei Hainfeld gestattet.
Zufahrt zur Fa. Bichler Transporte (Ladetätigkeit) ist jederzeit gestattet.
Laut Verordnung der NÖ-Landesregierung vom 4. März 1994 (Zahl 1/7-A-355/93) wurde eine Ausnahmegenehmigung für die Zufahrt auf der B 18 zu unserer Recycling-Waschstrasse für LKWs und Busse in 3163 Rohrbach bei Hainfeld gestattet.